Freie Berufe

„Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im gemeinsamen Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt.“

(Beschluss der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe vom 12.06.1995)

 

Freiberufler

  • sind Vertrauensdienstleister Grundlage ist eine öffentlich abgelegte Prüfung und die laufende Selbstkontrolle der Berufsausübung durch die Kammern als Selbstverwaltung.
  • sind Organe der Rechtspflege Sie sind Berufe für das Funktionieren des Gemeinwesens durch Interessenausgleich zwischen Staat und Bürger und für die Bürger untereinander.
  • sind Träger eines öffentlichen Auftrages für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdienstleistungen und für die Erhaltung der Volksgesundheit.
  • gewährleisten kreative und fachlich verantwortete Dienstleistungen im Bereich des Bauwesens und der Ingenieurkunst sowohl im Interesse der Auftraggeber und gleichzeitig unter Wahrung allgemeiner Sicherheitsanforderungen.
  • sind in ihrer jeweiligen Berufsgruppe die kompetentesten Ansprechpartner zukunftsfähiger Entwicklungen des Gemeinwesens, da sie Wirtschaft und Praxis in der Berufsausübung verbinden.
  • sind flexible und beständige Arbeitgeber.
  • schaffen zukunftssichere Arbeitsplätze. In der Zeit von 1992 bis 2004 ist die Zahl der bei Freiberuflern beschäftigten Mitarbeiter von 1,1 Millionen auf 2,3 Millionen in Deutschland angewachsen.
  • sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. In Mecklenburg-Vorpommern sind ca. 8 – 9 Tausend Freiberufler mit ca. 30.000 Mitarbeitern tätig.
  • schaffen Ausbildung für junge Leute. Die anspruchsvollen Ausbildungsplätze gewährleisten nach dem Abschluss eine hohe Arbeitsmarktchance.
  • unterhalten auf eigene Kosten eine berufliche Selbstverwaltung – die Kammern – und entlasten hiermit den Staat. Die Kammern kontrollieren die Unterhaltung der Haftpflichtversicherung im Interesse des Verbrauchers.
  • sind Träger existenzsichernder Dienstleistungen für die Bürger.
  • geben sich ein Berufsrecht, um öffentliches Vertrauen in eine unabhängige und gewissenhafte Berufsausübung zu garantieren.
  • müssen in ihrer Berufstätigkeit unabhängig sein und brauchen dazu auskömmliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
  • arbeiten im Rahmen einer Gebührenordnung, um dem Verbraucher für eine komplexe Leistung ein angemessenes Honorar transparent zu berechnen.